Allgemeine Geschäftsbedingungen,

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vereinbarungen und Verträge mit Seratec. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Seratec erfolgt ist. Dies gilt auch für abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Sämtliche Regelungen, welche Vertragsinhalt werden sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
Der Kunde ist damit einverstanden, daß die aus den Verträgen ersichtlichen Kundendaten für eigene Zwecke von Seratec gespeichert und für die Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und eigene Werbeaktionen genutzt werden.
Bei Verwendung der gelieferten Produkte sind die Herstellerhinweise und die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Sollten bei einem Produkt Herstellerangaben fehlen oder Zweifel hierüber bestehen, ist der Kunde verpflichtet, Seratec sofort zu informieren, damit dem Kunden die entsprechenden Vorschriften übermittelt werden können.

2. Preise und Zahlungen

Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise. Der Kunde hat also zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Es sei denn die Preise sind explizit inklusive der Mehrwertsteuer angegeben, z.B. im Internetshop.
Alle Preisangaben verstehen sich ohne Verpackung und Lieferkosten.
Zahlungen sind grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme oder bei Abholung der Ware bar zu leisten.
Bei abweichenden Vereinbarungen ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den Rechnungsbetrag ohne jeglichen Abzug binnen 10 Kalendertagen ab Erhalt der Ware und Rechnung spesenfrei auf das Konto von Seratec zu überweisen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Seratec.
Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfrist ist der jeweils offene Rechnungsbetrag gemäß $ 288 BGB zu verzinsen. Wird eine Mahnung notwendig, so hat der Kunde eine Mahngebühr in Höhe von Euro 5,00 zu zahlen. Seratec behält sich vor, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden geltend zu machen.
Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Seratec. Schecks oder Wechsel werden in jedem Fall nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung mit solchen Forderungen berechtigt, welche rechtskräftig festgestellt oder von Seratec schriftlich anerkannt sind.

3. Lieferung/Versand

Für jeden Auftrag werden Versandkosten berechnet von mindestens 5.- Euro. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach dem Gewicht bzw. dem Raummaß und sind jeweils separat ausgewiesen. 
Hiervon abweichende Regelungen werden im Einzelfall vereinbart.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten über. Bei Versand der Ware tritt Gefahrübergang mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Ware zum vereinbarten Liefertag während der üblichen Geschäftszeiten abgenommen und bezahlt wird.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, tritt gleichzeitig Gefahrübergang auf ihn ein. Seratec ist nur dann zu einer erneuten Anlieferung verpflichtet, wenn die Ware, die fehlgeschlagene Anlieferung und die erneute Anlieferung innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Annahmeverzuges vollständig bezahlt werden.

5. Gewährleistung

Seratec übernimmt keine Garantien im Rechtssinne gegenüber dem Kunden. Etwaige Herstellergarantien und daraus resultierende Ansprüche des Kunden werden davon nicht berührt.
Ausschließlich die Produktbeschreibung des jeweiligen Herstellers gilt als Vereinbarung zur Beschaffenheit der Ware. Öffentliche Äußerungen des Herstellers, Werbeaussagen oder sonstige Anpreisungen bilden keinesfalls eine Beschaffenheitsangabe der Ware im Rahmen des Vertrages mit Seratec.
Bei etwaigen Mängeln erfolgt durch Seratec wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Falls eine Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Bei lediglich geringfügigen Mängeln wird das Rücktrittsrecht ausgeschlossen und der Kunde ist nur zur Minderung berechtigt.
Falls der Kunde berechtigterweise den Rücktritt erklärt, wird der Schadenersatzanspruch wegen eines Mangels ausgeschlossen.
Beansprucht der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so wird der Ersatzanspruch auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Warenlieferung beschränkt. Dies gilt nicht, falls Seratec die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort gegenüber dem Spediteur schriftlich anzuzeigen. Seratec ist hierüber schriftlich zu informieren. Sofern bei Seratec innerhalb einer Woche nach Auslieferung keine Transportschäden schriftlich reklamiert worden sind, gilt die Ware als frei von Transportschäden geliefert.
Schadenersatzansprüche des Kunden können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten durch Seratec geltend gemacht werden. Das Recht des Kunden, Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend zu machen, wird hiervon nicht berührt.

6. Eigentumsvorbehalt/Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen von Seratec aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich eventueller Verzugszinsen und Nebenansprüche sowie Rechtsverfolgungskosten etc. verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Seratec. Der Kunde ist allerdings berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges zu verfügen.
Der zuvor geregelte Eigentumsvorbehalt für Seratec erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert mit der Vereinbarung, dass Seratec als Hersteller gilt. Verbleibt im Rahmen der zuvor beschriebenen Handlungen ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwirbt Seratec Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
Forderungen, die dem Weiterverkauf der gelieferten Ware gegen Dritte entstehen, tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an Seratec ab. Der Kunde ermächtigt Seratec, die Forderungen für Rechnung von Seratec einzuziehen, sofern der Kunde in Verzug ist.
Zugriffe von Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Forderungen sind Seratec unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind pfleglich zu behandeln. Sofern für etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen der Ware von Dritten Ersatz geleistet wird, tritt diese Zahlung oder der Anspruch darauf an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch Seratec bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Zahlungen an Seratec wird als Erfüllungsort der Firmensitz von Seratec, also Berlin, vereinbart. Im Falle der Versendung von Ware durch Seratec oder Abholung von Ware bei Seratec ist Erfüllungsort der Firmensitz von Seratec. Sofern der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Firmensitz von Seratec als vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand.

8. Sonstige Bestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen und des sonstigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


 


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